Wichtig! Neue Beitragsordnung und SEPA-Lastschrift für Mitgliedsbeiträge
Mitte diesen Jahres haben wir euch bereits über den gelungenen Abschluss der Verschmelzung beider Altvereine informiert, der mit dem Eintrag in das Vereinsregister rechtskräftig geworden ist. In Folge der gemeinsam entwickelten neuen Satzung ist auch eine neue Beitragsordnung zum 01.01.2025 gemäß der gesetzlichen Vorgaben entstanden. Diese wurde im Vorstand gemeinschaftlich entwickelt und abgestimmt.
- Für die Altmitglieder aus dem Verein Jakobusgesellschaft Brandenburg – Oderregion e.V. ändert sich bei den Beiträgen soweit nichts. Die Möglichkeit der „Selbsteinschätzung“ des Mitgliedsbeitrages entfällt.
- Für die Altmitglieder aus dem Verein St. Jakobus - Gesellschaft Berlin-Brandenburg e.V. ergibt sich eine Anpassung der Beiträge.
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für alle Mitglieder eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages beim Vorstand zu beantragen (§2, 1b Beitragshöhe).
Wichtig für euch zu wissen ist, dass die Mitgliedsbeiträge (Einzelpersonen, Familien, Pilgerherbergen) bis spätestens zum 31.03. des Kalenderjahres gezahlt werden sollen. Leider war es in den letzten Jahren so, dass rund 40 % der Mitgliedsbeiträge durch das Schatzmeisteramt zum Ende des Jahres eingefordert werden mussten.
Der Vorstand hat sich dazu entschieden zusätzlich zu den bisherigen Zahlungsmöglichkeiten (Dauerauftrag, händische Überweisung) zum Jahreswechsel das SEPA-Lastschriftverfahren für die Mitgliedsbeiträge einzuführen. Wir bitten euch um regen Gebrauch!
Wenn ihr am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchtet, sendet die Vorlage bitte ausgefüllt und unterschrieben als Scan an: strehlau@brandenburger-jakobswege.de. Die Erstbelastung eures Kontos erfolgt mit dem Einzug des Mitgliedsbeitrages für das Kalenderjahr 2025 zum 31.03.2025.
Solltet ihr Rückfragen haben, kontaktiert mich bitte gerne: strehlau@brandenburger-jakobswege.de