Mitgliedschaft
Wir freuen uns, wenn du uns in unserer Arbeit unterstützen möchtest!
Schreibe uns eine Email mit deinen Fragen oder fülle den Antrag auf Mitgliedschaft aus.
Sämtliche Einnahmen aus Mitgliedsbeträge gehen in den Ausbau und Betreuung unserer Wege, die Erstellung und den Druck von Karten- und Informationsmaterialien, die Organisation gemeinsamer Touren oder in Projekte wie z.B. „Pilgern gegen Krebs“.
Oder werde als Mitglied selbst tätig und wirke im Verein mit. Du kannst dich in vielfältigen Bereichen engagieren:
• Ausschilderung, Betreuung und Pflege der Wege
• Pilgerbetreuung
• Organisation von Pilgertouren
• Mitgliederbetreuung
• Betreuung und Pflege der Webseite und Social Media, Content-Erstellung
• Öffentlichkeitsarbeit
• Wissenschaft und Forschung
• usw.
Informationen um offizielle Pilgerherberge zu werden findest du hier.
So hilfst du uns unsere Region und die Wege dort zu einem pilgerfreundlichen Ort zu machen.
Hier geht es zur Satzung der St. Jakobus-Gesellschaft Berlin-Brandenburg-Oderregion e. V.
Mitglied werden
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- Natürliche Personen – Einzelmitgliedschaft: 30,- €
- Natürliche Personen – reduziert:(2) 15,- €
- Familien – hierzu zählen auch Lebens- und Haushaltsgemeinschaften –, mit und ohne Kinder, Familienmitgliedschaft: 50,- €
- Institutionelle Mitglieder, Pilgerherbergen, pilgerfreundliche Unterkünfte: 50,- €
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Schüler, Studenten, sozialen/kulturellen Freiwilligendienst- leistende, Wohngeldbezieher
- eingetragene Lebenspartner eingeschlossen.
- Bitte beachte, dass Beträgen unter 200,00 € ein Bankauszug die Spende bescheinigt.
Hinweise zur Mitgliedschaft: Mit den Unterschriften bestätigt der Antragsteller, dass er die Ziele und insbesondere die Satzung des Vereins anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 6 Wochen vor Jahresende schriftlich gegenüber dem Schatzmeister erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags.