Brandenburger Jakobswege Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn du uns in unserer Arbeit unterstützen möchtest!

Schreibe uns eine Email mit deinen Fragen oder fülle den Antrag auf Mitgliedschaft aus.

 

Sämtliche Einnahmen aus Mitgliedsbeträge gehen in den Ausbau und Betreuung unserer Wege, die Erstellung und den Druck von Karten- und Informationsmaterialien, die Organisation gemeinsamer Touren oder in Projekte wie z.B. „Pilgern gegen Krebs“.

 

Oder werde als Mitglied selbst tätig und wirke im Verein mit. Du kannst dich in vielfältigen Bereichen engagieren:
Ausschilderung, Betreuung und Pflege der Wege
• Pilgerbetreuung
• Organisation von Pilgertouren
• Mitgliederbetreuung
• Betreuung und Pflege der Webseite und Social Media, Content-Erstellung
• Öffentlichkeitsarbeit
• Wissenschaft und Forschung
• usw.

 

Informationen um offizielle Pilgerherberge zu werden findest du hier.

 

So hilfst du uns unsere Region und die Wege dort zu einem pilgerfreundlichen Ort zu machen.

 

Hier geht es zur Satzung der St. Jakobus-Gesellschaft Berlin-Brandenburg-Oderregion e. V.

 

 

Mitglied werden

Die St. Jakobus-Gesellschaft Berlin-Brandenburg-Oderregion e. V. freut sich über dein Interesse und heißt dich als zukünftiges Mitglied oder Unterstützer/in des Vereins herzlich willkommen!
 
Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Körperschaften und Institute können gleichfalls die ordentliche Mitgliedschaft erwerben.(1)
Der Verein hat für die Mitgliedschaft folgende Jahresbeiträge festgesetzt:
    • Natürliche Personen – Einzelmitgliedschaft: 30,- €
    • Natürliche Personen – reduziert:(2) 15,- €
    • Familien – hierzu zählen auch Lebens- und Haushaltsgemeinschaften –, mit und ohne Kinder, Familienmitgliedschaft: 50,- €
    • Institutionelle Mitglieder, Pilgerherbergen, pilgerfreundliche Unterkünfte: 50,- €
Die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich fällig und sollten nach Möglichkeit per Bankeinzug oder Überweisung/Dauerauftrag entrichtet werden. Dies spart dem Verein Zeit und Geld. Auch die Erteilung einer Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren ist möglich.
 
Dein Mitgliedsbeitrag kann von dir individuell festgelegt werden, darf aber die festgesetzten Jahresmindestbeiträge nicht unterschreiten. Der Mindestmitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres fällig.
 
Hinweise (bitte klicken)
  1. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Schüler, Studenten, sozialen/kulturellen Freiwilligendienst- leistende, Wohngeldbezieher
  3. eingetragene Lebenspartner eingeschlossen.
  4. Bitte beachte, dass Beträgen unter 200,00 € ein Bankauszug die Spende bescheinigt.

Hinweise zur Mitgliedschaft: Mit den Unterschriften bestätigt der Antragsteller, dass er die Ziele und insbesondere die Satzung des Vereins anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 6 Wochen vor Jahresende schriftlich gegenüber dem Schatzmeister erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags.